ich hab schonmal welche gesehen die rollen auch...ich glaub das waren rolltreppen
oder so...
aber nun zum thema :
sind bauliche veränderungen ohne zustimmung des vermieters vorgenommen worden dann muss der mieter ohne rücksicht auf den kostenaufwand ( egal welche veränderung ) den alten zustand wieder herstellen...das kann der vermieter ( deine eltern ) auch wärend der mietzeit verlangen...
bauliche veränderungen sind grundlegende eingriffe und veränderungen der wohnung...( fensterrahmen ausgeschlossen was das fliegengitter anbetrifft...beschädigungen jeglicher art müssen jedoch beseitigt werden...)
..eine ausnahme gilt nur wenn der vermieter zur zustimmung verpflichtet gewesen wäre...zb. bei einem technischen fortschritt...in dem fall kann die wieder herstellung des alten zustandes nicht verlangt werden...
hat der vermieter den baulichen veränderungen zugestimmt so ist der inhalt der zustimmung ausschlaggebend...hat der vermieter bei der zustimmung vorbehalte gemacht das der alte zustand wieder hergestellt werden muss so ist der mieter dazu verpflichtet...wenn ohne vorbehalte zustimmungen der baulichen veränderung vom vermieter gemacht wurden so muss der mieter in der regel den alten zustand nicht wieder herstellen...
ich hoffe es hilft dir...
LG
axel...