Hallo Morpheuscologne,
mit Ausweiskopie und Vollmacht stellt das kein Problem dar. Vielleicht in der Vollmacht auch den Absender des Einschreibens angeben.
Auszug aus der Postbroschüre:
Ein Empfangsbevollmächtigter.
Er wird vom Empfänger schriftlich bevollmächtigt, Sendungen für ihn in Empfang zu nehmen.
(dies trifft dann auf deinen Nachbarn zu)
Ein Ersatzempfänger.
- Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten
- Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen
- Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen
nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
berechtigt sind und es sich nicht um Sendungen mit der Zusatzleistung
EINSCHREIBEN handelt
(trifft nur zu, wenn keine Vollmacht vorliegt)
Ausnahme EIGENHÄNDIG.
EINSCHREIBEN, die mit der Zusatzleistung
EIGENHÄNDIG kombiniert
sind, werden nur dem Empfänger
persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt.
Der Empfänger kann allerdings
schriftlich einen Dritten ausdrücklich
zur Entgegennahme eigenhändiger
Sendungen bevollmächtigen
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