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 Betreff des Beitrags: Juritistische Frage!
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. April 2007, 12:39 
Brennmeister ehrenhalber
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Ich habe eine erstaunlich einfache Frage, die offenbar nicht so einfach zu beantworten ist: Müssen Urteile von einem Richter handschriftlich unterschrieben werden?

Ich habe ein Urteil in einem Rechtsstreit erhalten, dass nur von einem Urkundsbeamten unterschrieben war, nicht jedoch vom Richter selbst obwohl unter dem Urteil folgendes stand (aber eben ohne Unterschrift):


Hochachtungsvoll

gez. Richter XXXX



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»Idealismus ist, wenn man mit der Kraft der Begeisterung länger lebt, als es der Körper erlaubt. Es ist der Triumph eines erleuchteten, eines hellen Willens.« - Friedrich Schiller -
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 Betreff des Beitrags: AW: Juritistische Frage!
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. April 2007, 12:42 
Gefällt's hier richtig gut

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Soweit ich weiss muss keine Unterschrift darunter sein. Steht da nix das das Schriftstück ohne Unterschrift gültig ist?


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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Juritistische Frage!
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. April 2007, 12:47 
Brennmeister ehrenhalber
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The Wicker Man hat geschrieben:
Soweit ich weiss muss keine Unterschrift darunter sein. Steht da nix das das Schriftstück ohne Unterschrift gültig ist?


Nein da steht nix davon, dass das ohne Unterschrift gültig ist. Imho kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass so eine wichtige Angelegenheit wie ein richterliches Urteil keine Unterschrift braucht, wo man doch heutzutage überall ne Unterschrift setzten muss!



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 Betreff des Beitrags: AW: Juritistische Frage!
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. April 2007, 12:51 
Brennmeister
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Woher weißte, dass es ein Urkundsbeamter ist?

Steht vor der Unterschrift i.V.?



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Ich grüße Euch Kreaturen der Nacht.

Waaaaccckkkööööööön
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 Betreff des Beitrags: Re: AW: Juritistische Frage!
BeitragVerfasst: Mittwoch 11. April 2007, 12:59 
Brennmeister ehrenhalber
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Registriert: Sonntag 28. Mai 2006, 18:49
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PrettyBlondie hat geschrieben:
Woher weißte, dass es ein Urkundsbeamter ist?

Steht vor der Unterschrift i.V.?


Nunja, es stehen 3 Namen da, von 3 Richtern ohne Unterschrift, dann unten drunter ein Stempel des Gerichts.

DANN folgendes:

Ausgefertigt - Beglaubigt (Beglaubigt ist durchgestrichen)
XXXgericht
Ort, den 01.01.2000

(Eine handschriftliche Unterschrift)

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle



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