Keine Lottoscheine für Hartz-IV-EmpfängerZitat:
Es klingt nach einem vorgezogenen Aprilscherz, scheint aber wahr zu sein: Hartz-IV-Empfänger dürfen momentan kein Lotto spielen. Das Landgericht Köln hat es “Westlotto” untersagt, Spielscheine oder Rubbellose an Empfänger von Sozialleistungen abzugeben. Ein Gerichtssprecher soll die einstweilige Verfügung gegenüber der Westdeutschen Zeitung bestätigt haben.
Quelle: lawblog.de ... weiter lesenLotto-Verbot für Hartz-IV-EmpfängerZitat:
Eine kuriose Entscheidung hat das Kölner Landgericht getroffen: Danach darf Westlotto keine Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Das bestätigte am Donnerstag ein Sprecher. Das Gericht nimmt keine Stellung dazu, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Quelle: sueddeutsche.de ... weiter lesen Gehaltsabrechnung nicht vergessen für das Samstag-Lotto
ist Luft zum atmen im Regelsatz eigentlich enthalten